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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
der CONSPRAX Beratungs- und Handels GmbH

1. Umfang und Geltung der Bedingungen:

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von CONSPRAX Beratungs- und Handels GmbH ("CONSPRAX") getätigten Vertragsabschlüsse. Mit diesen Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ("AGB") in Widerspruch stehende Bedingungen und besondere Vorschriften des Käufers verpflichten CONSPRAX nur, wenn CONSPRAX diese im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt hat und gelten nur für das Geschäft, für das Sie vereinbart wurden. Auch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch CONSPRAX gilt nicht als Anerkennung von Bedingungen des Käufers.
1.2. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsbedingungen sind nur annähernd und unverbindlich. Irrtum und Druckfehler sind vorbehalten.

2. Bestellung:

2.1. Eine Bestellung erfolgt ausschließlich aufgrund eines Angebots des Kunden unter Verwendung des hiefür vorgesehenen Online-Bestellformulars (Warenkorb). CONSPRAX nimmt dieses Angebot durch Übermittlung einer Bestätigung per e-mail an, wobei der Käufer fehlerhafte/unrichtige Kundenstammdaten sofort bei CONSPRAX anzuzeigen hat. CONSPRAX behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen.
2.2. CONSPRAX ist berechtigt, bei Bestellungen, die von den im Online-Katalog angeführten Packungsgrößen abweichen, diejenigen Packungsgrößen zu liefern, die der bestellten Menge am nächsten kommen. CONSPRAX ist berechtigt, Mindestabnahmemengen festzulegen.
2.3. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (per Post oder per Telefax). CONSPRAX behält sich vor, Erklärungen auch in anderer Form (z.B. per e-mail) anzunehmen, die dann aber erst mit einer entsprechenden Bestätigung durch CONSPRAX wirksam werden.

3. Lieferung:

3.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der CONSPRAX in A-2500 BADEN. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über, sodaß das Risiko für Beschädigungen der Ware während des Transportes, einschließlich des Risikos der Verderblichkeit und des Verlustes, ausschließlich der Käufer trägt.
3.2. Die Annahme von Bestellungen nach Punkt 2.1. erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. CONSPRAX ist berechtigt, den Versandweg und die Versandart zu bestimmen sowie die Instruktionen für den Transport vorzunehmen. CONSPRAX behält sich vor, bei Lieferschwierigkeiten einer Ware dem Käufer auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von CONSPRAX nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht. Zu den von CONSPRAX nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere Schwierigkeiten beim Bezug der Ware oder Vormaterialien von Dritten, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von CONSPRAX), Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. CONSPRAX wird den Käufer unverzüglich vom Erlöschen der Lieferpflicht informieren und gegebenenfalls einen neuen Vertrag mit dem Käufer schließen.
3.3. Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen oder Abweichungen von Bestellungen nach Punkt 2.1. gelten vom Käufer vorweg als genehmigt, sofern ihm diese zumutbar sind.
3.4. Lieferfristen beginnen erst nach Erhalt und Klarstellung aller für die inhaltliche Bestimmung der Bestellung erforderlichen Informationen. Lieferfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, sind unverbindlich.
3.5. Sollte der Käufer Expresszustellungen wünschen, so hat er dies bei der Bestellung anzugeben. In diesem Fall ist CONSPRAX berechtigt, die Kosten der Expresszustellung in Rechnung zu stellen.
3.6. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soferne CONSPRAX den Verzug mit den vereinbarten Lieferfristen um mehr als 7 Werktage zu vertreten hat und die vom Käufer mit eingeschriebenem Brief zu setzende Nachfrist von drei Wochen verstrichen ist.
3.7. Der Käufer ist verpflichtet, alle (technischen) Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen zu erfüllen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Sollte der Käufer aus diesem Grund oder aus einem anderen Grund die Ware nicht vereinbarungsgemäß übernehmen (Annahmeverzug), so ist CONSPRAX nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung, insbesondere den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. frustrierte Transportkosten oder Lagergebühren in angemessenem Ausmaß, zu begehren.
3.8. Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
3.9. Solange der Käufer mit seiner Zahlung, auch aus einem anderen Geschäftsfall, im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung des Auftrages notwendige Handlung unterläßt, ist CONSPRAX berechtigt, ihrerseits ihre Leistung zurückzuhalten.

4. Preise:

4.1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise laut der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich ab Lager bzw. ab Werk Hinterbrühl, unfrei, exklusive Umsatzsteuer und Verpackung.
4.2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserbringung notwendige Kosten, wie für Waren, Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, etc. verändern, so ist CONSPRAX berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

5. Zahlung:

5.1. Zahlungen haben binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung zu erfolgen. Eine Zahlung gilt als eingegangen, wenn CONSPRAX über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
5.2. CONSPRAX behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zinsen, Versandspesen, etc.) vor. Der Käufer hat CONSPRAX von einer Pfändung oder einer anderen Inanspruchnahme der Ware durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. CONSPRAX ist berechtigt, die gelieferte Ware auch im Fall der Vereinigung und/oder Verarbeitung mit anderen Sachen unter Berufung auf ihr Eigentum herauszuverlangen. Ist der Eigentumsvorbehalt erloschen und die Forderung aus der Lieferung nicht in sonstiger Weise besichert, so verpflichtet sich der Käufer, an CONSPRAX sämtliche Forderungen, die ihm aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an einen Dritten erwachsen, abzutreten. Die Abtretung beschränkt sich auf den in der Faktura ausgewiesenen Kaufpreis samt Nebengebühren (Zinsen, Versandspesen, etc.).
5.3. Ist der Käufer mit der Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, so kann CONSPRAX
- die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
- eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
- den gesamten oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen,
- Verzugszinsen von 12 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12 % pro Jahr, verrechnen,
- bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten,
- Mahnspesen in Rechnung stellen, und zwar pauschal EUR 10,00 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,50, sowie
- den Ersatz von Betreibungs- und Einbringungskosten für ein Inkassobüro verlangen, dessen Kosten der Käufer bis zu den in der Verordnung BGBl 1996/141 idgF genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
5.4. Dem Käufer steht kein Aufrechnungsrecht gegenüber den Forderungen von CONSPRAX zu, außer es wird ihm dies von CONSPRAX ausdrücklich schriftlich bestätigt.
5.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

6. Gewährleistung:

6.1. Zusagen von Angestellten von CONSPRAX über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Waren sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.
6.2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, daß Mängel CONSPRAX unverzüglich per Brief, per Telefax oder per e-mail angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung und unter Vorlage einer Rechnungskopie. Die nicht rechtzeitige Mängelanzeige gilt als Genehmigung der gelieferten Ware.
6.3. CONSPRAX erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrages (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb von sechs Wochen ab Reklamation. CONSPRAX behält sich vor, nicht avisierte Warenrücksendungen nicht anzunehmen.
6.4. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
6.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Warenlieferung erhielt.

7. Schadenersatz:

7.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen CONSPRAX oder Erfüllungsgehilfen von CONSPRAX aus welchem Grund immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Rechtshandlung oder aus einem anderen Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer beweist, dass der Schaden von CONSPRAX oder Erfüllungsgehilfen von CONSPRAX vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an der Person.
7.2. Für die Haftung von (Mangel-)Folgeschäden, indirekten Schäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer gilt Punkt 7.1 entsprechend.

8. EDV-Verarbeitung von Käuferdaten:

8.1. Der Käufer stimmt zu, daß die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu CONSPRAX dieser mitgeteilte Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden für die Buchhaltung, die Kundenevidenz und zur Kundenpflege verwendet.

9. Sonstige Bestimmungen:

9.1. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser AGB ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten AGB zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bzw. die restlichen AGB bleiben unverändert bestehen.
9.2. Für Rechtsstreitigkeiten über das Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit dieser AGB oder über deren Rechtswirkungen sowie über Verträge, denen diese AGB zugrunde liegen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien-Innere Stadt vereinbart.
9.3. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien ist österreichisches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts anzuwenden.

KUNDENDIENST
In Reklamationsfällen wenden Sie sich bitte an:
Frau Fehringer , Tel.+43(2252)209136, Fax +43 20913689,
Erzherzogin Isabelle-Straße 42, A-2500 BADEN, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Erzherzogin Isabelle - Straße 42
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+43 2252 20 91 36
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